Allgemeine Geschäftsbedingungen Musikschule Kovac
- Die Musikschule Gabriela Kovac (MGK) übernimmt den regelmäßigen Unterricht
- Das Widerrufsrecht für den Vertrag beträgt 4 Wochen, die Kündigung muss schriftlich erfolgen
- Will einer der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis nach der Probezeit nicht fortsetzen , genügt eine entsprechende Mitteilung in der letzten Unterrichtsstunde der Probezeit.
- Der Unterricht beginnt des vereinbarten Datums und ist unbefristet.
- Die erste Stunde ist kostenlos, die ersten 4 Stunden gelten als Probezeit und sind zu bezahlen.
- Das Unterrichtsjahr entspricht der Dauer des Unterrichtsjahres an den allgemeinbildenden Schulen entsprechend
der bundeseinheitlich festgelegten Zeiten vom 1.09. bis 31.08. des folgenden Kalenderjahres. - Der Unterricht wird erteilt als Einzelunterricht / Gruppenunterricht bis zu höchstens 5 Schülern in Unterrichtsstunden zu wöchentlich einmal zu 30 bzw. 45 Minuten.
- Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen.
- Die Gebühren werden monatlich in 12 gleichen Raten bis zum 10. eines Monats per Lastschrift eingezogen.
- Eine Erhöhung des Honorars ist jeweils zu Beginn des offiziellen Schuljahres möglich, sie muss mindestens 8 Wochen vorher dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden.
- Unterrichtsstunden die von Seite des Schülers ausfallen, können nicht nachgeholt werden und sind Gebührenpflichtig.
- Der Vertrag kann nur zum 31.08. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden.